• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - E-003344/2019Parlamentarische Anfrage
E-003344/2019

Schächten ohne Betäubung in der Europäischen Union

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003344-19
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Roman Haider (ID) , Georg Mayer (ID)

Schächten ist das rituelle Schlachten von Schlachttieren im Judentum und Islam. Die Tiere werden mit einem großen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet. Das Schächten erfolgt ohne vorhergehende Betäubung des Tieres, denn durch diese würde das Tier nicht mehr ganz unversehrt sein und somit untauglich für den Verzehr werden. Ein Großteil der Tiere erlebt einen qualvollen, teilweise Minuten langen Todeskampf, der mit unerträglichen Qualen verbunden ist. In vielen europäischen Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden, Schweden, Dänemark, Polen und Liechtenstein ist das Schächten ohne Betäubung bereits verboten. Bereits im Jahr 2016 wurde die Kommission in der Anfrage E-007393-16 zu diesem Thema befragt. Die Kommission antwortete, dass sie der Ansicht sei, dass die EU‐Rechtsvorschriften das Gleichgewicht zwischen der Religionsfreiheit und dem Tierschutz angemessen berücksichtigen[1] [2] [3] [4] [5].

Kann die Kommission zu diesem Thema folgende Fragen beantworten:

Letzte Aktualisierung: 5. November 2019
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen