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Parlamentarische Anfrage - E-004409/2019(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-004409/2019(ASW)

Antwort von Stella Kyriakides im Namen der Europäischen Kommission

Nach dem Kenntnisstand der Kommission ist kein Mitglied des Wissenschaftlichen Ausschusses „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“[1], der die Arbeit des Wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“[2] fortführt, gleichzeitig Mitglied in der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung. Die Unabhängigkeit und die Abwesenheit von Interessenkonflikten werden durch den Kollegialcharakter des Ausschusses gewährleistet. Die Auswahlprozesse entsprechen den Transparenzgrundsätzen der Kommission und sorgen für eine ausgewogene Zusammensetzung der Arbeitsgruppen.

Der Ausschuss hat fünf Stellungnahmen zu dem Thema herausgegeben (zuletzt im Jahr 2015)[3], und diese enthielten keine wissenschaftlichen Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Grenzwerte, die mit der Empfehlung 1999/519/EG des Rates[4] festgelegt wurden. Diese Grenzwerte stützen sich auf unabhängige Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung[5]. Was die 5G-Einführung anbelangt, so sind alle geplanten Frequenzbänder durch die Empfehlung des Rates abgedeckt. Es wird davon ausgegangen, dass die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern sehr nahe an der Exposition beim 4G-Standard liegen wird und die strengen Grenzwerte der Ratsempfehlung weit unterschreiten wird. Die Kommission hat innerhalb ihrer Rahmenprogramme für Forschung und Innovation 49 Mio. EUR für Forschungsprojekte[6] im Bereich elektromagnetische Felder bereitgestellt, um die Risikobewertung zu fördern. Die Ergebnisse der Projekte können über CORDIS[7] abgerufen werden.

Die Schwerpunkte des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung, der bis Ende 2020 vorgelegt werden soll, liegen auf den Bereichen Prävention, Früherkennung, Behandlung und Versorgung sowie Lebensqualität der Patientinnen und Patienten. Der Plan wird sich auf eine faktengesicherte Grundlage stützen und den Ergebnissen einer breit angelegten Konsultation der Öffentlichkeit und der Interessenträger Rechnung tragen. Die Visible Light Communication, die derzeit erforscht wird, könnte eine interessante Technologie für die Zukunft darstellen, allerdings nur mit Blick auf begrenzte und im Wesentlichen nicht mobile Szenarien.

Letzte Aktualisierung: 31. März 2020
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