Antwort von Stella Kyriakides im Namen der Europäischen Kommission
2.3.2020
Die Verantwortung für die Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften liegt in erster Linie bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.
Damit die Kommission gegen einen bestimmten Mitgliedstaat vorgehen kann, müssten ihr Beweise dafür vorliegen, dass die zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats die EU-Vorschriften, in diesem Fall zum Wohlergehen von Nutztieren, systematisch nicht umgesetzt haben.
Die Kommission hat in dem von den Herren Abgeordneten genannten Fall keine solchen Beweise erhalten und kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht tätig werden.
Letzte Aktualisierung: 2. März 2020