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Parlamentarische Anfrage - E-000567/2020(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000567/2020(ASW)

Antwort von Adina Vălean im Namen der Europäischen Kommission

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs stellt den EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten EU-Einrichtungen umfangreiche Informationen aus dem maritimen Bereich zur Verfügung, die auch durch ferngesteuerte Luftfahrtsysteme (Remotely Piloted Aircraft Systems — RPAS) für die Meeresüberwachung gesammelt werden. Der fragliche Drohneneinsatz wurde von dem portugiesischen Unternehmen CeiiA bzw. unter dessen Kontrolle mit Unterstützung seines Unterauftragnehmers, des israelischen Luftfahrzeugherstellers ELBIT durchgeführt. Der Flug am 8. Januar 2020 wurde unmittelbar nach dem Abheben abgebrochen, da interne Sensoren atypische Messwerte anzeigten. Die anschließende harte Landung auf der Landebahn erfolgte aus Sicherheitsgründen. Daher handelte es sich nicht um einen Absturz im eigentlichen Sinne, sondern um eine sofortige Notlandung, bei der das System Schaden nahm. Die Luftfahrtbehörden wurden informiert, die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Der Abschlussbericht über den Vorfall wird den Luftfahrtbehörden übermittelt, sobald er fertiggestellt ist.

Während der Landung kam das Luftfahrzeug von der Landebahn ab, was zwar zu technischen Schäden am System (Rumpf, Tragflächen und Sensor des Luftfahrzeugs), aber weder zu Todesfällen noch zu Schäden an der Landebahn führte.

Der Einsatz mit CeiiA in Griechenland wurde gestoppt. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs führt gegenwärtig keine anderen Meeresüberwachungseinsätze mit diesem System durch, und zurzeit sind auch keine weiteren Einsätze geplant. Das Luftfahrzeug wird momentan nach Reparaturen getestet, und die Untersuchung des Vorfalls ist noch nicht abgeschlossen.

Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2020
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