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Parlamentarische Anfrage - E-000892/2020(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000892/2020(ASW)

Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Borrell im Namen der Europäischen Kommission

Das Projekt „Seepferdchen“ wurde 2013 mit einem Budget von 5,5 Mio. EUR gestartet. Sein Hauptziel bestand darin, die Kapazitäten der zuständigen Behörden in einer Reihe von Zielländern zu verbessern, das Phänomen der irregulären Migration auf dem Seeweg zu überwachen, Menschenhandel und die Schleusung von Migranten zu verhüten und zu bekämpfen sowie den Verlust von Menschenleben auf See zu verhindern. Das Projekt wurde im Januar 2019 beendet. Das Projekt konzentrierte sich auf die Stärkung der Kapazitäten der libyschen Küstenwache bei der Lebensrettung auf hoher See. Spanien, Italien und Malta waren an ihm beteiligt. Insgesamt wurden im Rahmen dieses Programms 141 Mitarbeiter der libyschen Küstenwache in technischen Verfahren und Such‐ und Rettungsverfahren geschult.

Die EU-Unterstützung für Tunesien im Bereich Grenzmanagement erfolgte im Rahmen eines anderen Projekts des EU-Treuhandfonds, nämlich des regionalen Grenzmanagementprojekts Maghreb, an dem Marokko und Tunesien beteiligt waren. Ziel dieses Projekts ist die Stärkung der technischen und personellen Kapazitäten der tunesischen Küstenwache (Garde Nationale Maritime) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf See, einschließlich Kommunikations-, Aufspürungs‐ sowie Such‐ und Rettungsaufgaben unter Beachtung der Menschenrechte. Die Bereitstellung von Ausrüstung und der erforderlichen Schulungen sind ebenfalls Teil des Projekts. Das Projekt beruht auf dem Grundsatz der Achtung der Souveränität Tunesiens und wird in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren, einschließlich der tunesischen Garde Nationale Maritime, entwickelt.

Tunesiens Hoheitsgebiet wird nicht von Frontex (Europäische Agentur für die Grenz‐ und Küstenwache) im Rahmen der Fusionsdienste von Eurosur (Europäisches Grenzüberwachungssystem) überwacht.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2020
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