Betrifft: Identifikationspflicht für Betreiber von Kommunikationsplattformen im Internet
Mehrere Mitgliedstaaten erwägen oder haben erwogen, soziale Mediendienste und andere Betreiber von Internetkommunikationsplattformen zu verpflichten, alle Nutzer nach Namen, Anschrift und Geburtsdatum zu identifizieren. Diese Daten würden nicht veröffentlicht, sondern den Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage mitgeteilt.
Eine solche allgemeine und willkürliche Identifizierung aller Nutzer kann eine abschreckende Wirkung auf die freie Meinungsäußerung im Internet haben, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen.
Hält es die Kommission für rechtmäßig und verhältnismäßig, dass ein Mitgliedstaat die Betreiber von Internetkommunikationsplattformen dazu verpflichtet, alle Nutzer zu identifizieren?