Antwort von Didier Reynders im Namen der Europäischen Kommission
19.5.2020
Die Kommission ist Partei der beiden den Datenschutzschild betreffenden Rechtssachen T‐738/16 (La Quadrature du Net) und C‐311/18 (Schrems II), die beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig sind. Auch wenn die Kommission keine Vorhersagen zum Ausgang der Gerichtsverfahren treffen kann, prüft sie mögliche Ergebnisszenarien. Sie steht dabei in Kontakt mit den Interessenträgern, einschließlich der US-Behörden. Gleichzeitig arbeitet die Kommission an der Entwicklung alternativer Instrumente zur internationalen Übermittlung personenbezogener Daten, indem sie unter anderem die bestehenden Standardvertragsklauseln überprüft.
Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2020