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Parlamentarische Anfrage - E-001649/2020Parlamentarische Anfrage
E-001649/2020

EU-Luftaufklärung für die libysche Küstenwache

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001649/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Özlem Demirel (GUE/NGL)

Im Rahmen der Luftraumüberwachungsdienste bzw. der Mehrzweckluftraumüberwachung chartert die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Propellermaschinen mit Luftüberwachungstechnik. Die meisten Flüge erfolgen im libyschen Seenotrettungsgebiet. Erkannte Boote mit Geflüchteten werden der dort zuständigen Küstenwache zum Eingreifen gemeldet. Auch die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer und vermutlich auch ihre Nachfolgoperation übernimmt die Luftaufklärung in Gewässern, für die Libyen im Rahmen des SOLAS-Übereinkommens zuständig ist.

Letzte Aktualisierung: 25. September 2020
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