• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - E-001671/2020(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-001671/2020(ASW)

Antwort von Adina Vălean im Namen der Europäischen Kommission

Die Kommission hat bislang keine offizielle Mitteilung über die von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Frage erhalten. Die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM) werden auf der Grundlage der Erfahrungen der Interessenträger, einschließlich der Nutzer, regelmäßig aktualisiert. Eine neue Überarbeitung der TSI PRM kann für 2021 ins Auge gefasst werden.

In seiner Anfrage legt der Herr Abgeordnete dar, dass Züge des KISS-Modells die Anforderungen der neuesten TSI PRM (Verordnung (EU) Nr. 1300/2014[1]) erfüllen, nicht aber die Normen der Vereinten Nationen (VN) für den barrierefreien Zugang. Um dieser Frage weiter nachgehen zu können, benötigt die Kommission detaillierte Informationen darüber, welche VN-Normen von KISS-Zügen nicht eingehalten werden.

Bezüglich der Höhendifferenz zwischen Bahnsteig und Zug ist in Nummer 5.3.1.2 des Anhangs der TSI PRM vorgeschrieben, dass Rampen für einen Einsatzbereich auszulegen und zu bewerten sind, der durch den vertikalen Spalt bestimmt ist, der bei maximaler Neigung von 18 % überbrückt werden kann. Die TSI PRM enthält keinen deutschen Sonderfall, bei dem dieser Wert auf 6 % begrenzt wäre.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2020
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen