Parlamentarische Anfrage - E-001822/2020(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-001822/2020(ASW)

Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Borrell im Namen der Europäischen Kommission

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) verwendet eine hauseigene Sofortnachrichtenlösung, die integraler Bestandteil des Kommunikationssystems mit dem Geheimhaltungsgrad Restreint UE/EU Restricted ist. Dabei handelt es sich um eine Lösung, deren Server vollständig in eigenen Räumlichkeiten (im EAD) betrieben wird und die über mobile Endgeräte mit erhöhten Sicherheitsstandards benutzt wird. Diese Lösung steht im Einklang mit den Vorschriften für Anwendungen, die dem Geheimhaltungsgrad EU Restricted entsprechen, und wurde entsprechend geprüft. Die Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 39 der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725[1] ist insbesondere in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission vorgesehen.

WhatsApp und Gmail werden vom EAD als Lösungen weder offiziell empfohlen noch unterstützt. Daher kann der EAD die Nutzung dieser Anwendungen nicht messen und hat keine offizielle Risikobewertung vorgenommen. Da nicht alle EAD-Mitarbeiter Anspruch auf ein dienstliches Mobiltelefon haben, ist es möglich, dass WhatsApp als öffentlich zugängliche und weithin beliebte Anwendung für die Kommunikation zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs genutzt wird.

Die Strategie des EAD besteht darin, sicherzustellen, dass alle sensiblen Diskussionen und der Informationsaustausch ausnahmslos über die hauseigene EU Restricted Sofortnachrichten-Lösung stattfinden. Es ist unter keinen Umständen gestattet, zur Übermittlung von nicht als Verschlusssachen eingestuften sensiblen Informationen und von Informationen mit einem höheren Geheimhaltungsgrad andere Sofortnachrichtendienste zu verwenden.

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2020
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