Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Josep Borrell im Namen der Europäischen Kommission
16.7.2020
Der Hohe Vertreter/Vizepräsident Borrell hat unlängst, während des strategischen Dialogs mit dem chinesischen Außenminister Wang Yi am 9. Juni 2020, seine Bedenken wegen der Lage in Tibet zum Ausdruck gebracht. Die Beschränkungen der Religions‐ und Glaubensfreiheit und der Minderheitenrechte in Tibet zählen seit mehreren Jahren zu den aktuellen Anliegen der EU, wie u. a. auch auf multilateralen Foren[1] öffentlich erklärt wurde.
Die Wahl religiöser Führer sollte ohne Einmischung der Regierung und unter Achtung der religiösen Normen erfolgen. Dies sollte bei der Umsetzung aller Rechtsbestimmungen berücksichtigt werden. Die neugestalteten chinesischen Religionsgesetze werfen in dieser Hinsicht ernsthafte Fragen auf, sodass es wichtig ist, ihre Umsetzung zu beobachten.
Im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-China hat der Europäische Auswärtige Dienst mehrmals den Standpunkt vertreten, dass China das Verfahren für die Nachfolge des Dalai Lama beachten muss. Dies wurde auch in der jüngsten Sitzung, die am 1. April 2019 in Brüssel stattfand, abermals betont. Der Hohe Vertreter/Vizepräsident Borell wird diese Angelegenheit weiterhin genau beobachten und ist entschlossen, diesen Standpunkt erforderlichenfalls erneut zu bekräftigen.
- [1] https://eeas.europa.eu/delegations/un-geneva/75884/hrc43-item-4-human-rights-situations-require-councils-attention-eu-statement_en