Chinesische Gesetzgebung mit Auswirkungen auf die Frage der Nachfolge des Dalai Lama und der Führer des tibetischen Buddhismus
6.5.2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002786/2020/rev.1
an den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Francisco Guerreiro (Verts/ALE), Petra De Sutter (Verts/ALE), Petras Auštrevičius (Renew), Hannes Heide (S&D), Aušra Maldeikienė (PPE)
Die EU erwartet, dass China die Nachfolge des Dalai Lama in Übereinstimmung mit den Normen des tibetischen Buddhismus respektieren wird. Die chinesische Regierung hat mehrere Gesetze verabschiedet, die darauf abzielen, diese Normen neu zu gestalten, um ihre Einmischung in die Ernennung von Führern des tibetischen Buddhismus zu legitimieren, darunter die Anordnung Nr. 5 des Staatlichen Büros für religiöse Angelegenheiten und die überarbeiteten Verordnungen über religiöse Angelegenheiten. Der 14. Dalai Lama hat erklärt, dass im Falle einer Entscheidung, die Institution des Dalai Lama fortzuführen, die Verantwortung in erster Linie bei der Gaden-Phodrang-Stiftung liegen werde, die durch seine schriftlichen Anweisungen informiert werde.
- 1.Ist der HR/VP der Ansicht, dass bei den beiden oben erwähnten Rechtsvorschriften die internationalen Menschenrechtsstandards der Religions- und Glaubensfreiheit respektiert werden?
- 2.Teilt der HR/VP die Auffassung, dass die Nachfolge des Dalai Lama von der tibetisch-buddhistischen Religionsgemeinschaft auf dessen Weisung und ohne Einmischung der Regierung entschieden werden sollte?
- 3.In den EU-Leitlinien zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit wird anerkannt, dass die Religionsfreiheit die Freiheit einschließt, Führer auszuwählen und auszubilden. Welche Maßnahmen gedenkt der HR/VP angesichts dessen als Reaktion auf die Einmischung der chinesischen Regierung in die Nachfolge des Dalai Lama zu ergreifen?