Rechtmäßigkeit der Finanzierung von SURE
12.5.2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002911/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Gunnar Beck (ID), Jörg Meuthen (ID), Maximilian Krah (ID), Joachim Kuhs (ID), Guido Reil (ID), Gilles Lebreton (ID)
SURE ist Teil eines 540-Milliarden-Euro-Pakets zur Unterstützung europäischer Unternehmen und Arbeitnehmer, die von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind.
Nach dem Entwurf der Kommission vom 2. April 2020 erfolgt die finanzielle Unterstützung im Rahmen des SURE-Instruments in Form eines Darlehens der EU an die Mitgliedstaaten, die um Unterstützung ersuchen. Zur Finanzierung der Darlehen an die Mitgliedstaaten will die Kommission Kredite an den Finanzmärkten aufnehmen. Die Kommission würde die Darlehen dann den Mitgliedstaaten zu günstigen Bedingungen gewähren.
Artikel 311 AEUV sieht eindeutig vor, dass der Haushalt „vollständig aus Eigenmitteln finanziert“ wird. Das bedeutet: keine Schuldenfinanzierung. Wenn die Kommission jedoch Kredite an den Finanzmärkten aufnimmt, stellt sie effektiv eine Finanzierung durch Schulden bereit.
Wie bringt die Kommission die Kreditaufnahme an den internationalen Finanzmärkten mit der Finanzierung eines Finanzinstruments der Kommission gemäß Artikel 311 AEUV in Einklang?