Betrifft: Freiwillige Vereinbarung über Online-Werbung und Rechte des geistigen Eigentums
2016 veröffentlichte die Kommission ihre Leitprinzipien für eine freiwillige Vereinbarung der Interessenträger über Online-Werbung und Rechte des geistigen Eigentums (1) . Sie umfassten wichtige und innovative Maßstäbe, die wesentlich sind, um die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Vereinbarung zu bewerten.
1. In Ziffer 6 der Leitprinzipien erklärte die Kommission, dass sie an den durch die Vereinbarung festgelegten wesentlichen Leistungsindikatoren, die ermöglichen, die Vereinbarung objektiv zu messen und objektiv über sie Bericht zu erstatten, arbeiten werde. Welche wesentlichen Leistungsindikatoren wurden aufgestellt? Wurden sie veröffentlicht und erfüllt?
2. In Ziffer 7 heißt es, dass durch die Vereinbarung ein angemessenes und verhältnismäßiges Gleichgewicht zwischen den verschiedenen betreffenden Grundrechten sichergestellt werde. Ist durch ein Konformitätsverfahren aufgezeigt worden, dass ein solches Gleichgewicht erzielt wurde?
3. Unter Ziffer 8 heißt es, dass durch die Vereinbarung ein von einem anerkannten und unabhängigen Dritten durchgeführtes Überprüfungs- und Konformitätsverfahren eingeführt werde. Ist ein solches Verfahren eingeführt worden?