Leitfäden für die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften
27.5.2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003208/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Sven Simon (PPE)
Die Kommission veröffentlicht regelmäßig sogenannte Leitfäden für die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften.
Ein Beispiel ist der Leitfaden für die Umsetzung bestimmter Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, in dem angegeben wird, dass das Dokument lediglich zu Informationszwecken erstellt worden sei. Es sei nicht von der Kommission verabschiedet oder in irgendeiner Weise genehmigt worden. Die Kommission übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der enthaltenen Informationen und hafte nicht für deren Verwendung. Nutzer sollten daher alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, bevor sie diese Informationen verwenden, was ausschließlich auf eigenes Risiko geschehe. Ferner heißt es in Abschnitt 1, das Dokument besitze keinen formellen Rechtsstatus, und im Streitfall liege die letztendliche Verantwortlichkeit für die Auslegung der Rechtsvorschriften beim Gerichtshof.
- 1.Sind diese Leitfäden rechtsverbindlich?
- 2.Was ist ihr rechtlicher Charakter?
- 3.Können die Behörden der Mitgliedstaaten abweichende Verwaltungsverfahren festlegen und damit von den Bestimmungen eines Leitfadens abweichen?