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Parlamentarische Anfrage - E-003318/2020(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-003318/2020(ASW)

Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Josep Borrell im Namen der Europäischen Kommission

Der EU-Aktionsplan gegen Desinformation (2018)[1] enthält eine Definition des Begriffs „Desinformation“. Diese Begriffsbestimmung liegt der Arbeit der Kommission und den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates[2] wie auch der jüngsten Mitteilung zur Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19[3] zugrunde, in denen die bestehende Terminologie angesichts der sich verändernden Bedrohungslage und neuer Formen der Manipulation von Informationen weiterentwickelt wird. Die Bekämpfung der Desinformations‐ und Fehlinformationsflut geschieht unter uneingeschränkter Achtung der Meinungsfreiheit und der anderen Grundrechte und demokratischen Werte.

Die Website „EUvsDisinfo.eu“ ist eines der Instrumente zur Sensibilisierung für schädliche Desinformation, die von Kreml-nahen Quellen verbreitet wird. Sie verwendet transparente Kriterien und bestimmt den Umfang der erfassten Desinformation im Einklang mit dem Aktionsplan von 2018 und den Schlussfolgerungen des Rates. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des EAD ist dabei die Erkennung von Mustern, Ansätzen und Strategien in den Desinformationsaktivitäten und den damit verbundenen Produkten, um eine umfassende Analyse und Aufdeckung von Desinformationskampagnen zu ermöglichen. Im Mittelpunkt der Website steht somit auf die Aufdeckung des manipulativen Charakters der dort aufgeführten Desinformation und die Bewusstmachung der damit verbundenen Bedrohung, wodurch ein Beitrag zur Stärkung der Resilienz in der Gesellschaft und den Medien geleistet wird.

Dieser Ansatz ist besonders wichtig im Hinblick auf die Bewältigung der COVID-19-Krise, bei der bislang Hunderte von Desinformationsfällen erkannt und offengelegt wurden. Dies bestätigt den absichtlichen und koordinierten Charakter der damit verbundenen Einflussmaßnahmen.

Letzte Aktualisierung: 7. September 2020
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