Von EUvsDisinfo verwendete Definition des Begriffs „Desinformation“
2.6.2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003318/2020/rev.1
an den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
Bei der Datenbank von EUvsDisinfo (EU gegen Desinformation) konzentriert man sich auf „Nachrichten im internationalen Informationsraum, die durch eine einseitige, verzerrte oder falsche Beschreibung der Realität gekennzeichnet sind und Kernbotschaften im Sinne des Kremls verbreiten“. Unter Desinformation versteht die Kommission hingegen nur „nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und verbreitet werden und öffentlichen Schaden anrichten können“. „Irrtümer bei der Berichterstattung, Satire und Parodien oder eindeutig gekennzeichnete parteiliche Nachrichten oder Kommentare sind keine Desinformation.“ (COM(2018)0236)
- 1.Warum wendet der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) die letztgenannte Definition nicht an, wenn er auf seiner Website EUvsDisinfo Veröffentlichungen als „Desinformation“ kennzeichnet?
- 2.Informationen auf der Website legen nahe, dass der EAD einige Werturteile (z.B. die Behauptung, die EU sei tot, oder ihr prognostizierter Niedergang) als Desinformation betrachtet. Teilt die Kommission diese Auffassung?
- 3.Auf der Website wird zudem angedeutet, dass der EAD Spekulationen, die nicht durch Beweise gestützt werden, die aber dennoch wahr sein könnten (z.B. dass das Coronavirus von außerhalb Chinas nach Wuhan gebracht oder in einem Labor hergestellt worden sein könnte), als Desinformation betrachtet. Ist die Kommission derselben Ansicht?