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Parlamentarische Anfrage - E-003318/2020Parlamentarische Anfrage
E-003318/2020

Von EUvsDisinfo verwendete Definition des Begriffs „Desinformation“

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003318/2020/rev.1
an den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)

Bei der Datenbank von EUvsDisinfo (EU gegen Desinformation) konzentriert man sich auf „Nachrichten im internationalen Informationsraum, die durch eine einseitige, verzerrte oder falsche Beschreibung der Realität gekennzeichnet sind und Kernbotschaften im Sinne des Kremls verbreiten“. Unter Desinformation versteht die Kommission hingegen nur „nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und verbreitet werden und öffentlichen Schaden anrichten können“. „Irrtümer bei der Berichterstattung, Satire und Parodien oder eindeutig gekennzeichnete parteiliche Nachrichten oder Kommentare sind keine Desinformation.“ (COM(2018)0236)

Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2020
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