Die Förderung „verlässlicher Inhalte“ zur Bekämpfung von Desinformation und Fehlinformation
10.6.2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003468/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
Unter Bezugnahme auf Bedenken betreffend Desinformation und Fehlinformation fordert die Kommission die Betreiber digitaler Plattformen auf, „verlässliche Inhalte zu fördern“.
- 1.Was für Quellen oder Inhalte genau sieht die Kommission als verlässlich an?
- 2.Wer sollte darüber entscheiden, welche Inhalte verlässlich sind und gefördert werden sollten (staatliche Behörden, Plattformbetreiber, unabhängige Faktenprüfer oder die Nutzer selbst)?
- 3.Stimmt die Kommission der Ansicht zu, dass jeder Internetnutzer die Kontrolle darüber besitzen sollte, welche Inhalte ihm vorgeschlagen werden, sowie über die Algorithmen, die eingesetzt werden, um diese Inhalte zu kuratieren, und dass die Möglichkeit gegeben sein sollte, externe Software oder Dienste zu nutzen, um diese Inhalte zu kuratieren?
Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2020