Antwort von Herrn Reynders im Namen der Europäischen Kommission
1.9.2020
Angesichts der COVID-19-Pandemie haben zahlreiche Mitgliedstaaten Kontrollen an den Binnengrenzen und Beschränkungen der Freizügigkeit eingeführt.
Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um eine schrittweise Rückkehr zur Freizügigkeit innerhalb der EU und des Schengen-Raums zu gewährleisten.
Am 13. Mai 2020 hat die Kommission einen Vorschlag für ein abgestuftes und koordiniertes Vorgehen bei der Wiederherstellung der Freizügigkeit und bei der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen vorgelegt, nach dem als erster Schritt die Beschränkungen zwischen Mitgliedstaaten mit hinreichend ähnlicher epidemiologischer Lage aufgehoben werden sollen[1]. Gelingt es den Mitgliedstaaten, die Verbreitung des Virus einzudämmen, sollten Reisebeschränkungen durch gezieltere Maßnahmen ersetzt werden. Die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbots sind von besonderer Bedeutung.
Einige Mitgliedstaaten, so auch Dänemark, wenden weiterhin bestimmte Beschränkungen der Freizügigkeit an. Dänemark prüft diese Beschränkungen wöchentlich unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage in dem betreffenden Land. Außerdem hat Dänemark hat bestimmte Kontrollen an den Binnengrenzen wieder eingeführt.
Bei der Aufhebung der Beschränkungen muss flexibel vorgegangen werden. Es muss möglich sein, bestimmte Maßnahmen wieder einzuführen, wenn die epidemiologische Lage es erforderlich macht[2]. Beschränkungen der Freizügigkeit sollten nur verhängt werden, wenn dies aufgrund von Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung unbedingt notwendig ist. Dabei sollte koordiniert vorgegangen und darauf geachtet werden, dass die Beschränkungen verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sind.
Die Kommission überwacht die Lage weiterhin aufmerksam. Falls erforderlich setzt sie sich mit den betreffenden Mitgliedstaaten in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.