• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - E-003892/2020(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-003892/2020(ASW)

Antwort von Virginijus Sinkevičius im Namen der Europäischen Kommission

Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, das EU-Recht umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Umweltziele, zu denen auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)[1] und der Habitat-Richtlinie[2] gehören, erreicht werden.

Im Hinblick auf die Habitat-Richtlinie können Projekte nur genehmigt werden, wenn nachgewiesen wurde, dass sie die Integrität von Natura-2000-Gebieten nicht beeinträchtigen. Ist dies nicht der Fall, können sie dennoch durchgeführt werden, sofern es keine Alternativen gibt, die Projekte durch zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt sind, Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden und die Kommission unterrichtet wird. Bislang ist bei der Kommission keine Mitteilung über das in der Anfrage genannte Projekt eingegangen.

Gemäß der WRRL müssen die Mitgliedstaaten den guten Zustand aller Wasserkörper sicherstellen und eine Verschlechterung des Zustands der Gewässer verhindern. Neue Projekte, die voraussichtlich signifikante Auswirkungen auf einen Wasserkörper haben, können nach der WRRL nur genehmigt und von den Umweltzielen[3] ausgenommen werden‚ wenn sie die in Artikel 4 Absätze 7 und 8 genannten Bedingungen erfüllen. Eine dieser Bedingungen besteht darin, dass die Notwendigkeit und die Gründe für solche Ausnahmen in dem jeweiligen Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete dargelegt sind.

Die Kommission war nicht an Gesprächen zwischen den polnischen und den deutschen Behörden über die Entwicklung des Oder-Projekts beteiligt.

Derzeit liegen der Kommission keine Informationen darüber vor, dass Teile des Projekts gegen das EU-Umweltrecht verstoßen. Die Kommission vertraut darauf, dass die zuständigen Behörden für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts sorgen werden. Sollte es Hinweise auf einen Verstoß geben, wird die Kommission in Betracht ziehen, sich mit den deutschen und polnischen Behörden in Verbindung zu setzen, um sich einen vollständigen Überblick über den Sachverhalt zu verschaffen, und, falls erforderlich, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten.

Letzte Aktualisierung: 1. September 2020
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen