Vorläufige Dienstenthebung von EU-Beamten
2.9.2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004798/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE), Mikuláš Peksa (Verts/ALE), Markéta Gregorová (Verts/ALE)
Gemäß Anhang IX des Statuts können EU-Beamte unter bestimmten Bedingungen ihres Dienstes vorläufig enthoben werden [1] .
Wie viele Beamte der Kommission und der Exekutivagenturen sind derzeit vorläufig ihres Dienstes enthoben, und aus welchen Gründen (bitte einzeln durch Auflistung der Anstellungsbehörde und des mutmaßlichen Fehlverhaltens angeben)?
- [1] Artikel 23 Absatz 1 hat folgenden Wortlaut: „Hat die Anstellungsbehörde einem Beamten ein schweres Dienstvergehen, sei es eine Dienstpflichtverletzung oder eine rechtswidrige Handlung, zur Last zu legen, so kann sie den Beamten unverzüglich für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum vorläufig seines Dienstes entheben“.
Letzte Aktualisierung: 15. September 2020