Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-005056/2020 an den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Artikel 138 der Geschäftsordnung Patrick Breyer (Verts/ALE)
Betrifft: Website „EU vs. Disinfo“ Sollte die Überprüfung von Fakten von politischen Institutionen oder von unparteilichen Organisationen vorgenommen werden?
Der Grundsatzkatalog des „International Fact-Checking Network“ (Internationales Netz von Faktenprüfern) enthält eine Verpflichtung zur Unparteilichkeit, was bedeutet, dass Antragsteller weder für noch gegen einen politischen Standpunkt Stellung beziehen dürfen. Die East StratCom Task Force (Arbeitsgruppe für strategische Kommunikation) des Europäischen Auswärtigen Dienstes, die die Website „EU vs. Disinfo“ betreibt, hat die Aufgabe, „für die Politik der Europäischen Union Werbung zu betreiben“.
Ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik der Meinung, dass eine Faktenprüfung von politischen Institutionen vorgenommen werden sollte?