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Parlamentarische Anfrage - E-005117/2020(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-005117/2020(ASW)

Antwort

Gemäß Artikel 223 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union treten die Bestimmungen des Beschlusses 2018/994 des Rates[1] vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft. Der Vertrag sieht weder eine rechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor, diesen Bestimmungen zuzustimmen, noch eine Frist für ein solches Verfahren. Die für das Inkrafttreten des Beschlusses 2018/994 des Rates erforderlichen Mitteilungen über die Zustimmung Zyperns, Deutschlands und Spaniens stehen noch aus. Der Beschluss 2018/994 des Rates tritt am ersten Tag nach dem Empfang der letzten Mitteilung in Kraft (Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses). Der Tag des Inkrafttretens des Beschlusses wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Der Beschluss 2018/994 des Rates wird im Amtsblatt veröffentlicht (ABl. L 187 vom 16.7.2018, S. 1). Die Datenbank für Verträge und Abkommen[2] ist eine Datenbank, die Informationen über die Verträge und Abkommen der Europäischen Union enthält, die nicht mit dem Beschluss des Rates, auf den sich der Herr Abgeordnete bezieht, übereinstimmen und von anderer Art sind.

Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2021
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