Minderung von Straßenverkehrslärm durch Fahrzeugdesign
24.9.2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-005220/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Tiemo Wölken (S&D), Jens Geier (S&D), Ismail Ertug (S&D), Evelyne Gebhardt (S&D)
Straßenverkehrslärm ist ein anerkanntes Problem und hinsichtlich der Immissionen unionsrechtlich durch die Umgebungslärm-Richtlinie geregelt. Eine entsprechende Emissionsregulierung der Fahrzeuge (z. B. im Rahmen der Typgenehmigung) bleibt jedoch bisher aus, sodass das Lärmaufkommen in den Städten der EU nach wie vor jährlich hunderttausende Lebensjahre kostet. Durch die Zertifizierung von Reifen erhöht sich zwar die Transparenz, aber es werden keine verbindlichen Grenzwerte festgelegt. „Aufgrund von technologischen Weiterentwicklungen kann das externe Rollgeräusch weit über diese Mindestanforderungen hinaus reduziert werden“ erkannte die Kommission bereits in der Reifenkennzeichnungsverordnung Nr. 1222/2009. Es gilt, das Lärmaufkommen weiter zu senken.
- 1.Inwiefern sieht die Kommission Lärmemissionen als Teil des europäischen Grünen Deals, und welche Maßnahmen gedenkt sie in ihrer Amtsperiode dagegen zu ergreifen?
- 2.Erachtet die Kommission bei der Zulassung von Reifen für Pkw, Vans und Lkw verbindliche Lärmemissionsgrenzwerte und bei Motorrädern Zulassungstests im Realbetrieb, bei denen die Maximallautstärke gemessen und Lärmabschalteinrichtungen im Testverfahren verhindert werden, als sinnvoll, und wie begründet sie dies?
- 3.Welche weiteren technischen Möglichkeiten wie Dämmungen und Zusatzteile an Fahrzeugen oder die Gestaltung der Fahrbahn hält die Kommission für sinnvoll, um Lärmemissionen zu mindern, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um diese Möglichkeiten zu fördern?