Parlamentarische Anfrage - E-005245/2020Parlamentarische Anfrage
E-005245/2020

5G und Gesundheitsrisiken von EM-Feldern: Kommission verwechselt absichtlich Standpunkte der Ausschüsse SCENIHR und SCHEER

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-005245/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Ivan Vilibor Sinčić (NI), Piernicola Pedicini (NI), Michèle Rivasi (Verts/ALE), Manuela Ripa (Verts/ALE), Tilly Metz (Verts/ALE)

In seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Sinčić (P-000873/2020)[1] gibt Kommissionsmitglied Breton an, dass der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER) den ständigen Auftrag habe, die Gesundheitsrisiken einer Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zu bewerten, und dass der Ausschuss bereits fünf einschlägige Stellungnahmen abgegeben habe. Die Standpunkte des Wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) – der zuletzt 2015 eine Stellungnahme veröffentlicht hatte[2] – dem SCHEER-Ausschuss zuzuweisen – der seine Arbeit 2016 aufgenommen hat –, schafft Verwirrung. Der SCHEER-Ausschuss hat noch keine Stellungnahme abgegeben, lediglich eine Erklärung im Dezember 2018, in der der Ausschuss die Annahme zum Ausdruck brachte, dass 5G biologische Konsequenzen haben könnte[3].

Der Antwort des Kommissionsmitglieds Breton zufolge wird 5G unterstützt, obwohl der SCHEER-Ausschuss seine Risikobewertung für 5G noch nicht abgeschlossen hat, und es wird lediglich auf die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP), eine regierungsunabhängige Organisation mit Sitz in München[4], Bezug genommen. Nicht genannt wurde hingegen ein Widerspruch von mehr als 180 europäischen Wissenschaftlern[5], worin ein Moratorium für die Einführung von 5G empfohlen wird, bis etwaige Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vollumfänglich erforscht sind[6].

Unterstützer[10]

Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2020
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen