Verarbeitung von Massendaten und Informationen über unverdächtige Bürger durch Europol
29.9.2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-005327/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) soll in ihrer Eigenschaft als EU-Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Informationen zur Unterstützung der Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten gestärkt werden. Die Europäische Kommission hat hierzu einen Legislativvorschlag angekündigt.
- 1.Welche Schlussfolgerungen zieht die EU-Kommission aus der Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (C 2018-0548 vom 20. Dezember 2019), die die Rechtmäßigkeit der Fähigkeit von Europol, Massendaten zu verarbeiten, infrage stellt?
- 2.Darf Europol aus Sicht der Kommission Daten von Personen speichern und verarbeiten, die nicht einer Straftat verdächtig sind bzw. keiner der in Artikel 18 Absatz 5 und Anhang II der Europol-Verordnung genannten Kategorien entsprechen?
- 3.Welche Massendaten erhält Europol über seinen „Large File-Exchange Server“ (LFE) und in welchem Umfang wird dieser von den Mitgliedstaaten genutzt?
Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2020