Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission
5.3.2021
Der Kommission ist bekannt, dass in Griechenland gegen mehrere Nichtregierungsorganisationen (NRO) ermittelt wird, auch in Bezug auf eine mutmaßliche Erleichterung der unerlaubten Einreise. Gemäß den Verträgen hat die Kommission keine Befugnisse in einzelnen Strafsachen. Der Kommission ist nicht bekannt, wie viele Strafverfahren gegen NRO-Mitarbeiter laufen.
Die griechischen Behörden haben die Namen dieser NRO nicht offengelegt, so dass keine Informationen darüber vorgelegt werden können, ob sie finanzielle Unterstützung durch die EU erhalten haben. Die Kommission wird weiterhin für uneingeschränkte Transparenz in Bezug auf die Empfänger von Unionsmitteln, einschließlich NRO, im Einklang mit dem geltenden EU-Rechtsrahmen sorgen.
Im Zusammenhang mit dem neuen Migrations‐ und Asylpaket[1] hat die Kommission Leitlinien[2] zur Umsetzung der Richtlinie 2002/90/EG des Rates[3] zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein‐ und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt („Unterstützungsrichtlinie“) angenommen. In diesem Leitfaden forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, zwischen Tätigkeiten, die zum Zweck der humanitären Hilfe durchgeführt werden, und Tätigkeiten zur Erleichterung der irregulären Ein‐ oder Durchreise zu unterscheiden, um erstere von der Kriminalisierung auszuschließen.