Gemeinsame Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission
14.4.2021
Die Kommission nimmt die Vorwürfe über Zurückweisungen sehr ernst. Im Einklang mit dem EU-Recht und der EU-Charta der Grundrechte muss der Grundsatz der Nichtzurückweisung beim Grenzmanagement gewahrt werden.
Um die Vorwürfe zu erörtern, ersuchte die Kommission den Verwaltungsrat von Frontex zusätzlich zu zwei ordentlichen Verwaltungsratssitzungen im November 2020 und im Januar 2021 um weitere, außerordentliche Verwaltungsratssitzungen. Diese wurden am 10. November 2020, am 9. Dezember 2020 und am 5. März 2021 einberufen.
In der Sitzung vom 10. November 2020 beschloss der Verwaltungsrat, eine eigene Arbeitsgruppe einzurichten, um weitere Untersuchungen in dieser Angelegenheit gemäß der in der Verordnung (EU) 2019/1896 festgelegten Verteilung der Zuständigkeiten durchzuführen.[1] Die Kommission war in dieser Arbeitsgruppe vertreten und legte dem Exekutivdirektor eine Reihe von Fragen vor, um weitere Klarstellungen zu erhalten. Auf Einladung nahm auch ein Vertreter des Europäischen Parlaments an den einschlägigen Sitzungen des Verwaltungsrats teil.
Der Exekutivdirektor von Frontex informierte die Kommission mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 über die vorläufigen Ergebnisse der internen Untersuchungen zu den Vorfällen, über die in den Medien berichtet worden war. Er betonte, das Frontex bisher keine Dokumente oder andere Materialen gefunden habe, mit denen die Vorwürfe über Grundrechtsverletzungen oder Verletzungen des Frontex-Verhaltenskodex durch entsandte Beamte belegt werden könnten. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe und die am 5. März 2021 vom Verwaltungsrat angenommenen Schlussfolgerungen wurden auf der Website der Agentur veröffentlicht.[2]
Eine effektive und gut funktionierende Agentur für das Außengrenzmanagement, die den Schutz der Grundrechte bei der Ausübung ihrer Funktionen garantiert, gehört zu den Prioritäten der Kommission. Zu diesem Zweck wird die Kommission Frontex weiterhin unterstützen und beraten, um die wirksame Erfüllung des Mandats der Agentur sicherzustellen.
- [1] Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz‐ und Küstenwache (ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1).
- [2] https://frontex.europa.eu/media-centre/management-board-updates/conclusions-of-the-management-board-s-meeting-on-5-march-2021-on-the-report-of-its-working-group-on-fundamental-rights-and-legal-operational-aspects-of-operations-in-the-aegean-sea-aFewSI