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Parlamentarische Anfrage - E-005922/2020Parlamentarische Anfrage
E-005922/2020

Atommüllausfuhren und Ausfuhr abgereicherten Urans mit doppeltem Verwendungszweck aus der EU nach Russland

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-005922/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Jutta Paulus (Verts/ALE), Sergey Lagodinsky (Verts/ALE), Hannah Neumann (Verts/ALE), Viola Von Cramon-Taubadel (Verts/ALE)

Laut einem Rechtsgutachten der Universität Erlangen/Nürnberg besteht bei Uran, das aus Gronau in Deutschland nach Russland ausgeführt wird, die Möglichkeit einer militärischen Verwendung, da abgereichertes Uran auch der Grundstoff zur Herstellung sogenannter Uranmunition ist.

Aus Sicht der deutschen Genehmigungsbehörden sowie der deutschen Bundesregierung handelt es sich nicht um Atommüll, sondern um einen Wertstoff, aus dem neue Produkte hergestellt werden könnten.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland verboten. Laut Gutachten der Uni Erlangen/Nürnberg werden die Güter an ein russisches Staatsunternehmen in der geschlossenen Stadt Nowouralsk ausgeführt.

Letzte Aktualisierung: 13. November 2020
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