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Parlamentarische Anfragen
PDF 42kWORD 9k
19. November 2020
E-006310/2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-006310/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
 Schriftliche Antwort 
 Betrifft: Gesichtsüberwachung bei Demonstrationen

Offenbar verwenden einige Strafverfolgungsbehörden in der EU Gesichtserkennungstechnologie für Aufzeichnungen, die während politischer Demonstrationen angefertigt werden, was sich abschreckend auf das Recht auf Versammlungsfreiheit auswirken kann. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) schreibt in ihrem Bericht mit dem Titel „Facial recognition technology: fundamental rights considerations in the context of law enforcement“ (Gesichtserkennungstechnologien: grundrechtsrelevante Erwägungen im Kontext der Strafverfolgung): „Es ist schwer vorstellbar, dass der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien bei Personen, die an Demonstrationen teilnehmen, notwendig und verhältnismäßig sein könnte.“

Gleichzeitig prüft die Kommission eine mögliche Erweiterung des Prüm-Systems auf Gesichtsbilder.

1. Hält es die Kommission für mit den Grundrechten vereinbar, dass Behörden Gesichtserkennungstechnologie bei Demonstranten einsetzen oder Demonstrationen aufzeichnen?

2. Gäbe es, wenn das Prüm-System auf Gesichtsbilder erweitert würde, Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass Daten nicht für die Zwecke der biometrischen Massenüberwachung bei Demonstrationen oder in öffentlichen Räumen abgefragt werden?

Originalsprache der Anfrage: EN
Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen