Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-006360/2020 an die Kommission Artikel 138 der Geschäftsordnung Saskia Bricmont (Verts/ALE), Gwendoline Delbos-Corfield (Verts/ALE), Patrick Breyer (Verts/ALE)
Die Europol-Verordnung trat im Mai 2017 in Kraft. Gemäß Artikel 68 der Verordnung nimmt die Kommission bis zum 1. Mai 2022 und danach alle fünf Jahre eine Bewertung vor, in deren Rahmen insbesondere die Wirkung, Wirksamkeit und Effizienz Europols und ihrer Arbeitsverfahren beurteilt werden. Gegenstand der Bewertung können insbesondere das etwaige Erfordernis, den Aufbau, die Arbeitsweise, den Tätigkeitsbereich und die Aufgaben Europols zu ändern, und die finanziellen Auswirkungen solcher Änderungen sein.
Am 9. Dezember 2020 wird die Kommission einen Vorschlag für eine Reform der Europol-Verordnung vorlegen, bevor der erste fünfjährige Umsetzungs- und Überprüfungszyklus abgeschlossen ist. Die Kommission wird gebeten, im Vorfeld der Vorlage des Vorschlags folgende Fragen zu beantworten:
1. Warum legt die Kommission eine solche Reform zwei Jahre vor dem festgelegten Datum vor, und auf welcher Grundlage hat sie ihre Entscheidung getroffen?
2. Warum beabsichtigt sie, einen Vorschlag zur Überprüfung des Mandats von Europol vorzulegen, ohne eine umfassende Bewertung des derzeitigen Mandats gemäß der Verordnung vorgenommen zu haben, und wann wird eine Bewertung veröffentlicht?
3. Wie beabsichtigt sie, die Auswirkungen der Reform auf die Grundrechte, einschließlich des Datenschutzes, zu bewerten?