Verwendung von EU-Mitteln für Hotspots in Griechenland und Italien
26.11.2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-006472/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Lena Düpont (PPE), Markus Pieper (PPE), Monika Hohlmeier (PPE)
Aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) wies die EU bis 2019 Griechenland 703 Mio. EUR und Italien 122 Mio. EUR an Soforthilfemitteln zu. Zusätzlich dazu erhielt Griechenland 328 Mio. EUR und Italien 394 Mio. EUR im Rahmen ihrer nationalen AMIF-Programme für 2014–2020. Seit 2015 erhielt Griechenland laut dem Bericht der Kommission (Managing Migration Greece) insgesamt 2,64 Mrd. EUR aus EU-Mitteln, Italien 1,03 Mrd. EUR (Managing Migration Italy). Der Europäische Rechnungshof hat in seinem Sonderbericht Nr. 24/2019 mit dem Titel „Asyl, Umsiedlung und Rückkehr von Migranten“ Defizite und erhebliche Diskrepanzen zwischen den Zielen und Ergebnissen der Mittelverwendung festgestellt. Eine Zweckbindung der Mittel für die Verwendung in den Hotspots hat nicht stattgefunden.
- 1.In welcher Höhe, in welchen Tranchen und in welchem Zeitraum wurden die Finanzmittel der EU für die Hotspots in Griechenland und Italien abgerufen?
- 2.Ist die Kommission in der Lage, eine genaue Auflistung über die Art und Weise, wie EU-Mittel verwendet wurden, zu erstellen, und für welche Hotspots in den beiden Ländern wurden die EU-Mittel verwendet?
- 3.Wie kann aus Sicht der Kommission die zweckgebundene Mittelverwendung kontrolliert werden, und welche Kontrollen fanden konkret statt?