Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-006609/2020 an den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Artikel 138 der Geschäftsordnung Patrick Breyer (Verts/ALE)
1. Antragsteller des Grundsatzkatalogs des „International Fact-Checking Network“ (Internationales Netz von Faktenprüfern) müssen auf ihrer Website eine Seite haben, auf der sie den beruflichen Werdegang all derer angeben, die maßgeblich an ihren redaktionellen Beiträgen beteiligt sind(1). Warum bietet die Website EUvsDisinfo kein derartiges Maß an Transparenz?
2. Kontaktiert die East StratCom Task Force des Europäischen Auswärtigen Dienstes den jeweiligen Verfasser oder den Mediankanal, um von diesen Nachweise zu erbitten, bevor sie eine Veröffentlichung als „Desinformation“ bezeichnet?