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Parlamentarische Anfrage - E-006868/2020Parlamentarische Anfrage
E-006868/2020

Recht auf anonyme und pseudonyme Internetnutzung

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-006868/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)

§ 13 Absatz 6 des deutschen Telemediengesetzes bestimmt: „Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.“

Hält die Kommission diese Vorschrift für unvereinbar mit bestehendem Unionsrecht wie der Datenschutz-Grundverordnung?

Letzte Aktualisierung: 5. Januar 2021
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