Antwort von Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager im Namen der Europäischen Kommission
8.2.2021
Die Kommission ist mit diesen konkreten Fragen noch nicht förmlich befasst worden. Da keine eingehende Prüfung zu diesen Fragen durchgeführt wurde, kann sie diese nicht sachgerecht beurteilen.
Die Kommission beobachtet die Entwicklungen auf digitalen Märkten, um die Wahrung des Wettbewerbs zum Vorteil der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen. Zudem hat die Kommission am 15. Dezember 2020 den Vorschlag über das Gesetz über digitale Märkte[1] angenommen. Dieser Legislativvorschlag soll Gewähr dafür bieten, dass von Gatekeepern betriebene zentrale Plattformdienste für bestehende oder neue Marktteilnehmer bestreitbar bleiben und dass Gatekeeper einen fairen und funktionierenden Binnenmarkt für diese Dienste nicht durch unlautere Verhaltensweisen untergraben.
- [1] COM(2020) 842 final.