Parlamentarische Anfrage - E-007020/2020(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-007020/2020(ASW)

Antwort von Didier Reynders im Namen der Europäischen Kommission

Die Kommission hat Polen am 27. Januar 2021 in einer ergänzenden mit Gründen versehenen Stellungnahme u. a. auf die von den Damen und Herren Abgeordneten angeführten kontinuierlichen Praktiken der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts hingewiesen.

Polen verstößt nach Auffassung der Kommission gegen EU-Recht, indem das Land der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts — deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet ist — gestattet, über Angelegenheiten zu entscheiden, die Richter unmittelbar betreffen. In konkreten Fällen wurde die Immunität von Richtern aufgehoben, um diese strafrechtlich belangen oder in Haft nehmen zu können. Weitere Fälle betreffen das Dienstrecht und die soziale Sicherheit sowie die Versetzung von Richtern des Obersten Gerichts in den Ruhestand[1].

In Bezug auf die Situation des Landesrats für Gerichtswesen, des Verfassungsgerichtshofs und der Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten, auf die sich die Damen und Herren Abgeordneten beziehen, erinnert die Kommission an ihre Bedenken, die sie in ihren Begründeten Vorschlag von 2017 im Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union ( EUV) aufgenommen hat, und beobachtet die Entwicklungen, einschließlich der anstehenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs, weiterhin aufmerksam, um über geeignete Folgemaßnahmen in dieser Hinsicht zu entscheiden.

Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2021
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