• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - E-000186/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000186/2021(ASW)

Antwort von Elisa Ferreira im Namen der Europäischen Kommission

Die Mittel aus dem Fonds für einen gerechten Übergang werden den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, sobald die territorialen Pläne für einen gerechten Übergang, in denen die von den sozioökonomischen Kosten des Übergangs zu einer klimaneutralen EU-Wirtschaft bis 2050 am stärksten betroffenen Gebiete ermittelt werden, sowie die entsprechenden Programme angenommen wurden, und zwar voraussichtlich Mitte 2021 nach Inkrafttreten der Verordnung für den Fonds für einen gerechten Übergang.

Gemäß dem der Kohäsionspolitik zugrunde liegenden Partnerschaftsprinzip müssen die Mitgliedstaaten die zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der betreffenden Gebiete in die Ausarbeitung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang einbeziehen[1]. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung über den Fonds für einen gerechten Übergang müssen die Pläne eine Beschreibung der Lenkungsmechanismen enthalten, zu denen auch die Partnerschaftsvereinbarungen gehören.

Um die Wirkung des Fonds für einen gerechten Übergang zu optimieren und alle Aspekte eines gerechten Übergangs sicherzustellen, sollten die Mittel des Fonds die nationalen politischen Maßnahmen verstärken und nicht die nationalen Haushaltsmittel ersetzen, die für die Umsetzung des Strukturreformgesetzes (StStG[2]) in den Gebieten vorgesehen sind, auf die auch der Fonds abzielt. Diese nationalen Haushaltsmittel können allerdings in Form einer nationalen Kofinanzierung die im Rahmen der Programme des Fonds für einen gerechten Übergang bereitgestellte Unterstützung ergänzen. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt des StStG hauptsächlich auf Infrastrukturmaßnahmen, während Schwerpunkt und Anwendungsbereich des Fonds für einen gerechten Übergang darüber hinausgehen.

Die Dachverordnung enthält keine Anforderungen an die Bewertung der Zusätzlichkeit.

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2021
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen