• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - E-000186/2021Parlamentarische Anfrage
E-000186/2021

Fonds für einen gerechten Übergang

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-000186/2021
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Cornelia Ernst (The Left), Martina Michels (The Left)

Nachdem in den Trilogverhandlungen über den Fonds für einen gerechten Übergang eine vorläufige Einigung erreicht werden konnte, sollte einer zügigen Umsetzung in den Mitgliedstaaten unter Wahrung des Partnerschaftsprinzips nichts mehr im Wege stehen.

In Deutschland ist (Stand 28. Dezember 2020) mindestens einer von den Herausforderungen des Kohleausstiegs betroffenen Landesregierung noch immer nicht bekannt, welche Verwaltungsbehörden für den Fonds zuständig sein werden und welche Behörden und Partner gemäß des Partnerschaftsprinzips in die Erarbeitung der territorialen Pläne einbezogen werden sollen.

Nach eigener Aussage beabsichtigt die Bundesregierung, Fondsmittel zur Erfüllung der Zusagen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (StStG) einzusetzen, möglicherweise durch Anrechnung von Fondsmitteln auf eben diese, in der Summe gleichbleibenden Zusagen.

Die deutschen Bundesländer lehnten in mehreren Beschlüssen sowohl die Anrechnung der Fondsmittel als auch die Umsetzung der Förderung durch ein Bundesprogramm ab.

Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2021
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen