Betrifft: Rechtliche und ethische Anforderungen für die Überwachung durch Drohnen
In mehreren Mitgliedstaaten werden Drohnen eingesetzt, um Einschränkungen der Freizügigkeit zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID‐19 durchzusetzen, d. h. für Strafverfolgungszwecke. Die Drohnen übertragen Videoaufnahmen und gelegentlich Tonaufnahmen vom öffentlichen Raum an den Piloten, der sie aus der Ferne steuert und sich über Lautsprecher an die Öffentlichkeit richten kann.
1. Welche Anforderungen gelten im Unionsrecht hinsichtlich der Überwachung durch Drohnen?
2. Steht die Überwachung durch Drohnen im Einklang mit Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680, wonach den betroffenen Personen bestimmte Informationen über die Verarbeitung der Daten zur Verfügung gestellt werden müssen? Kann diese Anforderung im Falle der Überwachung durch Drohnen erfüllt werden, und wenn ja, in welcher Form?
3. Welche ethischen Anforderungen werden nach Auffassung der Kommission an den Einsatz von Drohnen für die Fernüberwachung gestellt?