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Parlamentarische Anfrage - E-000336/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000336/2021(ASW)

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

Die Kommission ist der Auffassung, dass Verschlüsselung eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung einer starken Cybersicherheit und des wirksamen Schutzes der Grundrechte, etwa des Rechts auf Privatsphäre, das auch die Vertraulichkeit der Kommunikation umfasst, und des Schutzes personenbezogener Daten spielt. Gleichzeitig wird dadurch den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz das Aufdecken krimineller Aktivitäten erschwert. Keine Lösung, die den rechtmäßigen Zugang zu Beweismitteln ermöglicht, sollte die Verschlüsselung verbieten oder generell schwächen.

Europol ist an keinerlei Forschungs‐ oder Pilotprojekten beteiligt, die darauf abzielen, Behörden Fernzugriff auf fremde Rechnersysteme oder Telefone zu verschaffen. Weder Europol noch die Kommission haben diesbezüglich Machbarkeitsstudien eingeleitet.

Bislang hat Europol keine Soft‐ oder Hardware für den Fernzugriff auf fremde Rechnersysteme oder Telefone beschafft. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g der Europol-Verordnung[1] kommt Europol der Entwicklung, Weitergabe und Förderung von (kriminal-)technischen Methoden für die Mitgliedstaaten nach. Vor diesem Hintergrund untersucht Europol auch die jeweiligen auf dem Markt verfügbaren Produkte. Nach Artikel 39 der Europol-Verordnung bedarf der Einsatz neuer Technologien durch Europol jedoch einer vorherigen Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Letzte Aktualisierung: 20. April 2021
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