Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission
20.5.2021
1. Die Kommission teilt den Damen und Herren Abgeordneten mit, dass sie die ungarischen Behörden um Auskunft über die Maßnahmen ersucht hat, die sie ergriffen haben oder ergreifen werden, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Dezember 2020 nachzukommen. Die ungarischen Behörden haben geantwortet, und die Antwort wird derzeit geprüft. Sollte sich die Antwort als nicht zufriedenstellend erweisen, ermächtigt der Vertrag die Kommission, das Verfahren nach Artikel 260 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuleiten.
2. Die Kommission ist fest entschlossen, die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092[1] ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden. Die Verordnung sieht ein spezielles Instrument für den Erlass von Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor, wenn Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit den Unionshaushalt und die finanziellen Interessen der Union nach diesem Zeitpunkt beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen. Gemäß der Verordnung kann die Kommission nur dann Maßnahmen vorschlagen, wenn keine anderen in der Gesetzgebung der Union festgelegten Verfahren es ihr ermöglichen würden, den Haushalt wirksamer zu schützen. Die Kommission wird die vorgelegten Informationen und andere relevante Informationen bewerten, um festzustellen , ob die Bedingungen für die Anwendung der Verordnung erfüllt sind.
3. Der Kommission sind keinerlei Fakten bekannt, die erkennen ließen, dass die von der Europäischen Agentur für die Grenz‐ und Küstenwache (Frontex) geleistete operative Unterstützung für Grenzmanagementtätigkeiten in Ungarn eine Verletzung der Grundrechte darstellt. Der Exekutivdirektor der Agentur hat die operative Unterstützung Ungarns auf der Grundlage von Artikel 46 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1896[2] ausgesetzt. Die Arbeitsgruppe, auf die sich die Damen und Herren Abgeordneten beziehen, wurde vom Verwaltungsrat von Frontex eingerichtet und nimmt die ihr vom Verwaltungsrat übertragenen Aufgaben wahr.
- [1] Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union, ABl. L 433I vom 22.12.2020.
- [2] Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz‐ und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624, ABl. L 295 vom 14.11.2019.