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Parlamentarische Anfrage - E-001308/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-001308/2021(ASW)

Antwort von Helena Dalli im Namen der Europäischen Kommission

Die Sammlung von Daten im Rahmen einer Erhebung auf EU-Ebene ist ein mehrstufiges Projekt, das beträchtliche Ressourcen erfordert, um solide Ergebnisse zu erzielen. Die Vorarbeiten für die von Eurostat koordinierte EU-Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt und andere Formen zwischenmenschlicher Gewalt begannen 2016. Ergebnisse werden 2023 erwartet.

Eurostat legt jährlich nach Geschlecht aufgeschlüsselte Zahlen zu Opfern, Verdächtigen, Anklageerhebungen und Verurteilungen sowie zu Tötungsdelikten, Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen vor.[1] Es ist nicht geplant, Daten über den kulturellen und religiösen Hintergrund zu erheben, da diese Daten für diese Verbrechen nicht relevant sind. Denn Gewalt gegen Frauen stellt ein globales Phänomen dar, das vom sozioökonomischen, ethnischen und kulturellen Hintergrund unabhängig ist.

Nach dem Übereinkommen von Istanbul[2] müssen die Vertragsparteien sicherstellen, dass Kultur, Bräuche, Religion, Tradition oder die sogenannte „Ehre“ nicht als Rechtfertigung für in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallende Gewalttaten angesehen werden. Der Beitritt der EU zum Übereinkommen und ein Legislativvorschlag mit den gleichen Zielen, der 2021 vorgelegt werden soll, bleiben zentrale Ziele der Kommission.

Im Einklang mit dem ehrgeizigen politischen Rahmen des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU 2020-2025[3] und mit der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025[4] stellen die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen weiterhin zentrale Ziele innerhalb und außerhalb der EU dar.

Letzte Aktualisierung: 10. Juni 2021
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