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Parlamentarische Anfrage - E-001344/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-001344/2021(ASW)

Antwort von Virginijus Sinkevičius im Namen der Europäischen Kommission

Wenngleich die Arbeiten am bevorstehenden Null-Schadstoff-Aktionsplan[1] noch nicht abgeschlossen sind, beabsichtigt die Kommission, Synergien zwischen diesem neuen Instrument und Horizont Europa[2] zu schaffen und zieht weitere Unterstützung für Forschung im Zusammenhang mit neu aufkommenden Verschmutzungsquellen, wie z. B. Lichtverschmutzung , in Betracht. Als Teil des Aktionsplans erwägt sie außerdem die Schaffung eines Null-Schadstoff-Überwachungs‐ und Prospektivrahmens, in dem unter anderem auf neu aufkommende Verschmutzungsquellen eingegangen werden könnte.

Des Weiteren wird die Kommission als Folgemaßnahme zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030[3] sowie als Beitrag zur Bekämpfung aller Hauptursachen für den Verlust biologischer Vielfalt auch Ziele für die Regeneration der Natur bis Ende 2021 vorschlagen, die gegebenenfalls Maßnahmen zur Bekämpfung von Lichtverschmutzung beinhalten. Im Rahmen der Strategie sollten mindestens 30 % aller geschützten Arten und Lebensräume, die derzeit keinen günstigen Erhaltungszustand aufweisen, bis 2030 einen günstigen Erhaltungszustand erreichen oder sich diesem zumindest deutlich annähern. Mit Blick auf bestimmte, nach den EU-Naturschutzrichtlinien[4] geschützte nachtaktive Arten, müssen sich die Mitgliedstaaten diesbezüglich in der Tat zu spezifischen Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen der Lichtverschmutzung verpflichten. Insbesondere dann, wenn dies eine erhebliche Belastung darstellt.

In der Ökodesign-Rahmenrichtlinie[5] heißt es, dass die Durchführungsmaßnahmen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt nicht beeinträchtigen dürfen. In der Folgenabschätzung, die dem neuen Durchführungsrechtsakt für die umweltgerechte Gestaltung von Lichtquellen[6] beigefügt ist, wurden keine Bedenken hinsichtlich negativer Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf die biologische Vielfalt geäußert[7].

Der Rechtsakt für die umweltgerechte Gestaltung von Lichtquellen wird ab 2024 überprüft. Dabei werden die vorliegenden einschlägigen Erkenntnisse, einschließlich möglicher negativer Auswirkungen von Lichtquellen auf die biologische Vielfalt, berücksichtigt.

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2021
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