Unterschiedliche Behandlung liberaler und konservativer nichtstaatlicher Organisation beim Thema einer offenen Gesellschaft
19.4.2021
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002104/2021
an den Rat
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Maximilian Krah (ID), Nicolaus Fest (ID), Tom Vandendriessche (ID), Gunnar Beck (ID), Bernhard Zimniok (ID), Markus Buchheit (ID), Jean-Lin Lacapelle (ID), Filip De Man (ID), Jean-Paul Garraud (ID), Herve Juvin (ID), Mazaly Aguilar (ECR), Hermann Tertsch (ECR)
Im April 2020 legte Maximilian Krah, MdEP, dem Rat eine Frage zu Interessenkonflikten zwischen Richtern des EGMR und nichtstaatlichen Organisationen vor.[1] Dies ist einem Bericht des „European Centre for Law and Justice“ (ECLJ), einer konservativen nichtstaatlichen Organisation, zu entnehmen. Die Antwort des Rates lautete: „Es ist nicht Sache des Rates, Berichte zu kommentieren, die von Nichtregierungsorganisationen herausgegeben werden“. Maximilian Krah hat keine zufriedenstellende Antwort auf die eigentliche Frage erhalten.
Wenn jedoch einige unserer Amtskollegen Fragen auf der Grundlage von Berichten liberaler nichtstaatlicher Organisationen stellen, sieht die Antwort des Rates ganz anders aus. Als beispielsweise ein ehemaliges MdEP den Rat 2011 um seine Stellungnahme zum Jahresbericht von „Human Rights Watch“ ersuchte[2], antwortete der Rat, dass er „den Bericht der Organisation ‚Human Rights Watch‘ zur Kenntnis genommen“ habe, bevor er dann auf den Kern der Frage einging.
Anscheinend werden Mitglieder konservativer nichtstaatlicher Organisationen wie Bürger zweiter Klasse behandelt. Schlimmer noch, liberale nichtstaatliche Organisationen werden ungeachtet der Interessenkonflikte, die sie im EGMR hervorrufen, anscheinend vom Rat geschützt.
Welche Erklärung hat der Rat für die unterschiedliche Behandlung liberaler und konservativer nichtstaatlicher Organisationen beim Thema einer offenen Gesellschaft?
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