Parlamentarische Anfrage - E-002283/2021Parlamentarische Anfrage
E-002283/2021

Erdbebenrisiko in Bezug auf das AKW Paks II

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-002283/2021
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Thomas Waitz (Verts/ALE), Monika Vana (Verts/ALE), Jutta Paulus (Verts/ALE), Viola Von Cramon-Taubadel (Verts/ALE), Sarah Wiener (Verts/ALE), Michèle Rivasi (Verts/ALE)

Den vorliegenden Informationen[1] zufolge ist es bei dem Standortbewilligungsverfahren des AKW Paks II zu einem bedeutenden Widerspruch zwischen den Ergebnissen aus Grundlagenstudien zum Erdbebenrisiko des Standortes und dem offiziellen Antragsschreiben des Unternehmens MVM II für die Standortgenehmigung der ungarischen Atomaufsicht gekommen. So erfolgten Weglassungen von Schlussfolgerungen im Antragsschreiben, die sich aus den erhobenen paläoseismischen Grunddaten ergaben. Diese legen nahe, dass unter dem Standort Paks die aktive Dunaszentgyörgy-Harta-Verwerfung (DH-Störung) verläuft, was auch durch eine neue Studie[2] untermauert wird.

Die geltenden Empfehlungen der IAEO und die Verordnung 118/2011. (VII. 11.) der ungarischen Regierung sehen vor, dass auf einer als aktiv zu bezeichnenden Störung kein AKW errichtet werden darf.

Unterstützer[3]

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2021
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