Antwort von Virginijus Sinkevičius im Namen der Europäischen Kommission
21.6.2021
Die Kommission prüft derzeit die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf den Umgang mit Wölfen und im Hinblick auf die Einhaltung der Habitatrichtlinie[1] und der damit verbundenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH).
In diesem Zusammenhang hat die Kommission ein EU-Pilotverfahren eingeleitet, um die deutschen Behörden um Erläuterungen zu ersuchen. Seit Einleitung der Untersuchung im Mai 2020 haben einige Bundesländer ihre Wolfsschutzverordnungen auf der Grundlage der neuen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes geändert. Daher werden die auf regionaler Ebene geltenden Verordnungen wie die niedersächsische Wolfsverordnung nun ebenfalls in die Untersuchung der Kommission einbezogen.
Im Rahmen des EU-Pilotverfahrens haben die deutschen Behörden aktuelle Zahlen zu den erteilten und in Anspruch genommenen Ausnahmeregelungen für die Wolfsjagd gemeldet. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass die meisten Ausnahmen in Niedersachsen gewährt wurden. Die Kommission wird diese Zahlen und die Begründungen für die Ausnahmeregelungen sorgfältig prüfen und je nach Ergebnis dieser Prüfung über geeignete Schritte entscheiden.
- [1] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).