Parlamentarische Anfrage - E-002505/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-002505/2021(ASW)

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

Die Kommission bedauert den Verlust von Menschenleben und steht zu ihrer Überzeugung, dass die Rettung von Menschenleben auf See eine moralische Pflicht und eine völkerrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten ist. Die Koordinierung von Such‐ und Rettungseinsätzen fällt in die Zuständigkeit der nationalen Behörden, ohne operative Beteiligung der Kommission.

Was die libysche Such‐ und Rettungszone anbelangt, so ist die Kommission nicht befugt, solche Gebiete auszuweisen oder festzulegen.

Die Ausbildung der libyschen Küstenwache ist Teil der Tätigkeiten im Rahmen des Mandats der EUNAVFOR MED Irini (Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer), auch in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte, sofern die libyschen Behörden die erforderliche Genehmigung erteilen. Bei ihrem jüngsten Besuch in Tripolis unterstrich die EU-Kommissarin für Migration und Inneres die grundlegende Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität, ein Ziel, das Libyens neue Übergangs‐ bzw. Einheitsregierung teilt. Dieses Thema wird in den kommenden Monaten weiterhin aufmerksam verfolgt werden.

Darüber hinaus fällt die Frage der Damen und Herren Abgeordneten bezüglich der Abstimmung zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz‐ und Küstenwache (Frontex) und den zuständigen Behörden der Anrainerstaaten des zentralen Mittelmeerraums in die Zuständigkeit von Frontex. Daher hat die Kommission die Agentur aufgefordert, die erbetenen Informationen zu übermitteln. Sobald die Antwort der Agentur vorliegt, wird sie von der Kommission an die Damen und Herren weitergeleitet.

Letzte Aktualisierung: 9. August 2021
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