Parlamentarische Anfrage - E-002777/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-002777/2021(ASW)

Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Borrell im Namen der Europäischen Kommission

Die Europäische Union (EU) hat auf die erzwungene Landung einer Maschine der Fluggesellschaft Ryanair am 23. Mai 2021 entschieden reagiert. Der Europäische Rat hat diesen Vorfall am 24. Mai 2021 verurteilt und konkrete zu ergreifende Maßnahmen dargelegt[1]. Am 4. Juni 2021 verhängte der Rat ein Verbot von Überflügen des EU-Luftraums durch belarussische Fluggesellschaften[2], und am 21. Juni 2021 nahm der Rat für Auswärtige Angelegenheiten Sanktionen gegen 78 belarussische Personen und 8 Organisationen an[3], darunter sieben Personen und eine Organisation, die mit dem Ryanair-Vorfall in Verbindung standen. Der Rat einigte sich ferner auf gezielte Wirtschaftssanktionen in Schlüsselsektoren, die am 24. Juni 2021 angenommen wurden[4].

All diese Maßnahmen sind ein Mittel, Druck auf das belarussische Regime auszuüben, um zu erreichen, dass es sein Verhalten und seine Handlungen ändert, einschließlich in Bezug auf die Freilassung von Roman Protasewitsch, Sofia Sapega und aller politischen Gefangenen. Die EU hat wiederholt ihre Freilassung gefordert, unter anderem als sie den belarussischen Botschafter einbestellt hat, um ihm mitzuteilen, dass die EU das unakzeptable Vorgehen der belarussischen Behörden verurteilt[5]. Die Forderung nach der sofortigen Freilassung von Roman Protasewitsch und Sofia Sapega war ferner zentrales Element einer gemeinsamen Erklärung der EU, der Vereinigten Staaten, Kanadas und des Vereinigten Königreichs vom 21. Juni 2021[6].

Zur Rolle Russlands hat sich die EU unmissverständlich geäußert. Die Unabhängigkeit, Souveränität und Integrität von Belarus sowie die demokratische Entscheidung des belarussischen Volkes müssen respektiert werden. Jegliche Einflussnahme von außen ist zu vermeiden.

Letzte Aktualisierung: 22. September 2021
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