Parlamentarische Anfrage - E-002937/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-002937/2021(ASW)

Antwort von Thierry Breton im Namen der Europäischen Kommission

Eines der Hauptziele des kürzlich angenommenen strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 besteht darin, Veränderungen, die durch den digitalen Wandel, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI), an Arbeitsplätzen entstehen, zu antizipieren und zu bewältigen. Dieses Ziel wird auch bei der laufenden Überprüfung der Arbeitsschutzrichtlinie und der Bildschirmrichtlinie (Richtlinie 89/654/EWG des Rates bzw. Richtlinie 90/270/EWG des Rates) berücksichtigt.

Am 21. April 2021 schlug die Kommission als Folgemaßnahme zum Weißbuch von 2020[1] erstmals einen Rechtsrahmen für KI (Gesetz über künstliche Intelligenz)[2] vor. Die vorgeschlagenen Vorschriften folgen einem risikobasierten Ansatz für das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen in der EU.

Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt, insbesondere von Instrumenten zur Personalauswahl und zur Überwachung des Verhaltens von Arbeitnehmern, kann negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer haben und ein erhöhtes Risiko von Angstzuständen und Stress mit sich bringen. Darüber hinaus können solche Systeme die Grundrechte beeinträchtigen, wenn sie nicht ordnungsgemäß entwickelt und genutzt werden.

Daher werden mit dem vorgeschlagenen Gesetz über künstliche Intelligenz bestimmte KI‐Systeme (z. B. für Entscheidungen über Beförderungen oder zur Überwachung und Beurteilung der Leistung und des Verhaltens von Personen), einschließlich Systemen zur Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz, als Hochrisiko-Systeme eingestuft. Nach dem vorgeschlagenen Gesetz über künstliche Intelligenz müssen solche Hochrisiko-Systeme bestimmte Anforderungen erfüllen und einer Konformitätsbewertung unterzogen werden. Der Vorschlag sieht auch vor, dass Emotionserkennungssysteme und Systeme zur biometrischen Kategorisierung in allen Fällen spezifischen Transparenzanforderungen unterliegen, damit die Beschäftigten stets wissen, wann solche Systeme angewandt werden.

Der Vorschlag für das Gesetz über künstliche Intelligenz wird derzeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat erörtert. Die beiden gesetzgebenden Organe können Änderungen des Vorschlags anregen.

Letzte Aktualisierung: 15. September 2021
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