Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003061/2021 an die Kommission Artikel 138 der Geschäftsordnung Erik Marquardt (Verts/ALE), Patrick Breyer (Verts/ALE), Tineke Strik (Verts/ALE), Damian Boeselager (Verts/ALE)
Betrifft: Einsatz akustischer Waffen an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei
In zahlreichen Medien wurde in der vergangene Woche berichtet, dass die griechische Grenzpolizei „Long Range Acoustic Devices“ (LRADs) – meist „Schallkanonen“ genannt – beschafft hat und an der Grenze zur Türkei einsetzen will. Der griechischen Grenzpolizei zufolge ist das erklärte Ziel, Menschen auf türkischem Hoheitsgebiet an der Fortbewegung zu hindern. LRADs erzeugen hierzu ein akustisches Signal in hohen Frequenzbereichen, das starke Schmerzen auslöst und bleibende Schäden verursacht. Nicht einmal der Selbstschutz durch Ohrstöpsel oder das Auflegen der Hände bietet dabei ausreichend Schutz vor Verletzungen des Trommelfells. Zu diesem Schluss kam schon im Jahr 2016 die Organisation „Physicians for Humanity“ in einem Bericht. Aus diesem Grund wird dort auch gefordert, den Einsatz jeglicher akustischer Waffen zu beenden.
1. Welche Rechtsgrundlagen gelten aus Sicht der Kommission für den Einsatz von Schallkanonen?
2. Wie wird aus Sicht der Kommission die menschenrechtliche Verpflichtung zu einem Zugang zu einem Asylverfahren gewährleistet, wenn Schutzsuchende mit Waffengewalt daran gehindert werden, einen Asylantrag stellen zu können?
3. Wie wird sichergestellt, dass keine Verstöße gegen das Unionsrecht finanziert werden und dass diese Rechtsverletzungen Konsequenzen haben?